Deutsche Lichtmiete

Die Deutsche Lichtmiete hat Direktinvestments angeboten bis zum Jahr 2018 mit verschiedenen Laufzeiten. Die erste Anlage läuft 2023 aus. Mit dem eingeworbenen Geld konnten Anleger Besitzanteile an Lichtanlagen im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich erwerben und über die Laufzeit der Anlage von den Mieteinnahmen profitieren. Anschließend kauft die Deutsche Lichtmiete die Installationen vom Anleger zurück. Versprochen wurde eine Anlagerendite zwischen 5 und 6 Prozent.

Ist das Vorzeigeprojekt ein Schneeballsystem?

Soweit die Theorie: Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg steht das ehemalige Vorzeigeunternehmen unter dem wohl begründeten Anfangsverdacht, ein Schneeballsystem zu sein

Unser Hinweis: Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung!

Konkret heißt dass: Mit den Einnahmen der Anleger wurde gar keine Licht-Projekte finanziert. Mit dem Geld sollen aktuelle Löcher gestopft worden zu sein, um die Illusion eines ordentlichen Geschäftsbetriebes möglichst lange aufrechterhalten zu können. Spätestens 2023 wäre es beim Rückkauf der Anlagen wohl zu großen Problemen gekommen, mutmaßt nicht nur Rechtsanwalt Dr. Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Außer den Direktinvestments hat die Deutsche Lichtmiete vier Inhaber-Schuldverschreibungen emittiert:

  • EnergieEffizienzAnleihe 2022
  • EnergieEffizienzAnleihe 2023
  • EnergieEffizienzAnleihe 2025
  • EnergieEffizienzAnleihe 2027

Diese sind börsennotiert und erlebten in den vergangenen Wochen einen rapiden Kursverfall.

 

LED Licht

Anleger der Deutschen Lichtmiete, die Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet haben, müssen sich wegen der Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg,bei denen Geschäfts- aber auch Wohnräume durchsucht wurden, auf hohe Verluste einstellen.

Lampe Licht

Wer  in der Vergangenheit Inhaberschuldverschreibungen bei Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete gezeichnet hat, darf in diesen Tagen mit Fug und Recht nervös werden und sich Gedanken um den Verlust des eingesetzten Kapitals machen.

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Und wer ist schuld?

Grundsätzlich: In den meisten Fällen von Kapitalverlust am Kapitalmarkt trägt der Anleger das volle Risiko, denn kein Vermittler der Welt hat den 100-%-Tipp. Alllerdings: Steht ein Produkt unter Verdacht, seit längerer Zeit als Schneeballsystem geführt worden zu sein, dann könnte dies auch bedeuten, dass Anleger betrogen wurden. Frage ist nur: Von wem?  Zwischen 5000 und 10.000 Anleger sollen der Deutschen Lichtmiete ihr Geld anvertraut haben. Würden die persönlich Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, müsste zu allererst die Schuld nachgewiesen werden, danach müsste dieser Personenkreis solvent genug sein, Schadenersatz auch leisten zu können.

Prospektverantwortliche und Wirtschaftsprüfer

Prospekte sind in aller Regel von Fachleuten erstellte Werbebroschüren, die abder schon einigen Wert haben, denn aufgrund des Prospektes gibt es die Zulassung und Prospekte liefern auch die Anreize zur Investition. Hier könnten Schadenersatzansprüche auflaufen, ebenso wie gegen Wirtschaftsprüfer, denen der Charakter eines Schneeballsystems nicht aufgefallen ist. Ob die angesprochenen Personengruppen allerdings "vorsätzlich und sittenwidrig" agiert haben, ist schwierig nachzuvollziehen und war in der Vergangenheit immer wieder Inhalt intensiver Diskussionen.

Vermittlerhaftung prüfen

Deutlich unkomplizierter ist es, wenn es um die Vermittler von kriselnden oder komplett gefloppten Kapitalanlagen geht, denn dieser Personenkreis muss sich überzeugen und sogenannte Plausibilitäten schaffen, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden, nur so kann sich ein Vermittler vor dem Vorwurf der Falschberatung schützen.

Gelingt das nicht, oder wurde nicht intensiv genug recherchiert vor der Empfehlung, dann kann der Vermittler verklagt werden. Die Deutsche Lichtmiete wurde schon 2018 als äußerst risikobehaftet dargestellt, z.B. von der renommierten Zeitschrift "test.de". Dr. Späth: "Bei Fällen, bei denen die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht war, bestehen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, gute Chancen, die Vermittler schadensersatzpflichtig zu machen."