Deutsche Lichtmiete - Totalverlust?

LED Licht

Anleger der Deutschen Lichtmiete, die Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet haben, müssen sich wegen der Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg,bei denen Geschäfts- aber auch Wohnräume durchsucht wurden, auf hohe Verluste einstellen. Sie sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

In einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg unter der Überschrift "Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs" wird folgendes ausgeführt: 

"Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, ... erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren."

Das sind nun nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schlechte Nachrichten für die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen der Deutschen Lichtmiete, bei deren Platzierung vermutlich zwischen 100 - 200 Mio. € eingeworben worden sein dürften, auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt.

In der Tat handelt es sich Inhaberschuldverschreibungen um kein risikoloses Produkt, sondern vielmehr um ein Anlageprodukt, das im schlimmsten Fall auch ein Totalverlustrisiko beinhaltet.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner prüfen lassen, ob sie ggf. Ansprüche z.B. aus Schadensersatz, geltend machen können, z.B. aus Prospekthaftung oder ggf., sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, auch aus unerlaubter Handlung.

Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen könnte sich z.B. beziehen auf Ansprüche gegen die Firmenverantwortlichen, aber auch eventuell Wirtschaftsprüfer oder auch Vermittler der Anlage.

Gerade Vermittler schulden immer eine anleger- und objektgerechte Beratung, d.h., müssen den Anleger über alle Chancen und Risiken der Anlage aufklären und schulden vor allem auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.

Sollte die Aufklärung und Prüfung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, so könnten Anleger auch hier Schadensersatzansprüche geltend machen. Dr. Späth & Partner sind auch in anderen Fällen schon sehr erfolgreich gegen die Vermittler der Anlage vorgegangen, z.B. im Fall BWF-Goldstiftung, in dem ca. 200 Anleger erfolgreich gegen die Vermittler vertreten werden konnten, und praktisch alle Fälle von Dr. Späth & Partner gewonnen oder verglichen wurden, wohingegen von anderen Kanzleien angestrebte Wege der Schadenskompensation, z.B. Klagen aus Prospekthaftung gegen angeblich involvierte Prospektverantwortliche sich als "Irrweg" erwiesen hatten.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Tätigwerden erteilen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger.

 

Betroffene Anleger der Deutschen Lichtmiete AG können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon mehrere tausend Anleihe-Anleger erfolgreich vertreten hatten, z.B. WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, Solen AG, Deikon AG, getgoods.de AG, etc.