Wer in der Vergangenheit Inhaberschuldverschreibungen bei Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete gezeichnet hat, darf in diesen Tagen mit Fug und Recht nervös werden und sich Gedanken um den Verlust des eingesetzten Kapitals machen. Beunruhigte Anleger fragen sich, was sie tun können, seitdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft und Polizei am gestrigen Mittwoch Geschäftsräume der deutschen Lichtmiete und wohl auch Wohnräume von Beschuldigten durchsucht hatten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits betroffene Anleger vertritt, hinweist.
Es steht wohl der Verdacht des "gemeinschaftlichen Betrugs" im Raum.
Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger der deutschen Lichtmiete, die wohl möglicherweise 100 - 200 Mio. € bei der deutschen Lichtmiete angelegt haben und nun schlimmstenfalls hohe Verluste befürchten müssten.
Schon die Zeitschrift test.de hatte sich mit Datum vom 18.01.2018 in einem Bericht mit der Überschrift "LED-Industrieleuchten für Anleger" kritisch zu dem Investment bei der Deutschen Lichtmiete 2 geäußert und mitgeteilt, dass die Gesellschaft Anlegern Industrieleuchten verkaufen würde, die dann vermietet werden und die Anleger laut Werbung risikolos von der Vermietung profitieren könnten.
"Test" berichtete u.a. davon, dass das keineswegs risikolos für Anleger sei, die Anleger auch nichts mitbestimmen oder kontrollieren dürften und ihre LED-Leuchten nur übertragen dürften, wenn die Emittentin zustimmt und extra zahlen müssen, wenn sie eine Kontrolle oder Mittelverwendung wünschen würden.
In der Tat handelt es sich Inhaberschuldverschreibungen um kein risikoloses Produkt, sondern vielmehr um ein Anlageprodukt, das im schlimmsten Fall auch ein Totalverlustrisiko beinhaltet.
Es kann nun geprüft werden, welche Maßnahmen für die Anleger hilfreich und sinnvoll sind.
Hierzu kann z.B. geprüft werden, ob aufgrund der Anleihebedingungen oder gesetzlicher Vorgaben z.B. eine fristlose Kündigung und Rückforderung der Gelder sinnvoll ist?
In einem eventuellen Insolvenzverfahren könnten Anleger immer überprüfen lassen, ob sie hier mit ihrer Forderung ordnungsgemäß berücksichtigt werden oder ob hier Maßnahmen getroffen werden müssten, um den Rang zu verbessern.
Weiter könnten Anleger immer prüfen, ob Sie ggf. Ansprüche z.B. aus Schadensersatz, geltend machen können, z.B. aus Prospekthaftung oder ob sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung, in Betracht kommen.
Sofern der Vertrieb die Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten hätte, könnten Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb geltend machen.
Anleger der Deutschen Lichtmiete können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon zahlreiche Anleger gegen Anleiheemittenten erfolgreich vertreten haben.